Zwischen Lachen und Weinen – auf jeden Fall hilfreich: Neue Internetseite, gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium

30.08.2019 | Auch hier zu finden im Web

EEG
Operations

www.strompreisbestandteile.de

Die Regulierung der Energiewirtschaft und der Energiewende wird immer komplexer – hier und da habe ich ja schon einmal Beispiele dafür geliefert. Auch für Experten ist der Regelungsdschungel kaum noch zu durchschauen, insbesondere wenn es um Stromspeicherung geht. Hier ist ein digitaler „Scout“ hilfreich, den die Stiftung Umweltenergierecht, unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium, jetzt online gestellt hat. Wer spontan nicht mehr im Kopf haben sollte, welche Regeln bei einer Power-to-Gas-Anlage nur zur Wärmeerzeugung und bei stromintensiver Netznutzung beim Strombezug (d.h. mind. 10 GWh p.a. und mind. 7.000 Benutzungsstunden) in Bezug auf Netzentgelt, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer anzuwenden sind, kann hier nachgucken (reduziertes Netzentgelt, reduzierte besondere Netzentgeltbestandteile, volle EEG-Umlage, Erstattungsmöglichkeit für die Stromsteuer – weitere Details auch auf der Seite).

Insgesamt werden sage und schreibe 56 Anwendungsfälle für Speicherung und Rückverstromung unterschieden. Man ist hin- und hergerissen: Ist das nun ein unfreiwilliges (oder sogar beabsichtigtes?) Plädoyer für dringend notwendige Vereinfachungen in der Energieregulierung? Oder, da man es ja so wunderbar darstellen und aufdröseln kann, ein Beweis für die Qualität des Status quo?

So wie die Dinge liegen: Eine nützliche Seite!

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