Wenn der Netzbetreiber zweimal klopft … warum das Engpassmanagement im Verteilnetz nicht an der Haustür entschieden werden sollte

16.02.2021 | Auch hier zu finden im Web

14a
Elektromobilität
Regulierung

Foto Stuttgart Netze

Die Debatten um den §14a des Energiewirtschaftsgesetzes nehmen nicht ab. Ich habe mich auf LinkedIn hier zweimal zu der Thematik geäußert (hier und hier) und mit großem Interesse die Diskussion in der Öffentlichkeit verfolgt. Selten hatte wohl eine so technisch geprägte Regulierungsdebatte eine derartige Resonanz, selbst in der „Autobild“ wurde das Für und Wider des Entwurfs für das Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) diskutiert.

Die ganzen Statements, dass die Netzbetreiber das Netz nicht ausbauen wollen (exemplarisch eben Autobild: „Da die Netzbetreiber hohe Investitionen in den adäquaten Ausbau des Netzes scheuen, …“), haben mich überrascht – in der Regel wird den Netzbetreibern ja eher vorgeworfen, das Netz ohne Not zu überbauen. Wobei die dabei immer angeführten vergoldeten Wasserhähne in den Waschräumen der Netzbetreiber in der aktuell diskutierten Problemlage in der Tat nichts nützen. Vielleicht hat Autobild aber tatsächlich mit sehr viel mehr Weitblick auf die zukünftigen regulatorischen und netzwirtschaftlichen Entwicklungen geschaut: Mit den sich abzeichnenden Entwicklungen zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung könnte es ggf. wirklich zu einer Investitionszurückhaltung kommen – das wird dann aber ein sehr viel größeres Thema als nur die Frage, wie der Tesla jetzt konkret geladen wird.

Denn genau um diese Frage geht es – wie wird der Tesla jetzt geladen. Meine Zielvorstellung dabei: schnell. Das Geschäftsmodell der Netze BW und ihrer Vorgängerunternehmen in der Stromverteilung besteht seit über 100 Jahren darin, dass die Kundinnen und Kunden nach Belieben Strom verbrauchen können. Aus meiner Sicht sollten die Netzbetreiber dieses Geschäftsmodell nicht ändern. Ich sehe daher auch viele Aspekte in der Smart-Grid-Debatte als durchaus kritisch an – dort wird ja sehr viel an Nachfrageflexibilität angenommen, mit der sich Kunden steuern lassen werden. Ich glaube, der Kunde will in erster Linie seine Ruhe und seinen Komfort. Mit dieser Überzeugung macht mir Eines Sorge: So wie die Dinge jetzt nach dem kassierten Entwurf des SteuVerG liegen, wird er diese Ruhe nicht bekommen, denn wir werden im Zweifel öfter mal bei ihm klingeln bzw. klopfen müssen.

Die § 14a Debatte ist in ihren regulatorischen Ansätzen sehr komplex geworden. Mir erscheint es lohnenswert, sich noch einmal auf die eigentliche Fragestellung zu konzentrieren: Was passiert, wenn Zuwachs an Last schneller läuft als wir das Netz ausbauen können („können“ – nicht „wollen“!). Wir Netzbetreiber wissen ungefähr, was dann zu tun ist – ich schreibe „ungefähr“, weil diese Situationen in der Tat schon heute einen gesetzlich-regulatorischen Rahmen haben, den wir nur noch nie austesten mussten. Die Idee des SteuVerG war daher richtigerweise, Engpasssituationen nicht erstmals, sondern besser zu regeln. Technisch („physikalisch“) ist der Fall soweit klar – allerdings wird es dann sehr rustikal … da kommt dann das mit dem Klingeln bzw. Klopfen. Mit Blick auf die Debatte der letzten Tage ist es vielleicht hilfreich, einmal auf beide Aspekte zu schauen: Warum kann die Last schneller wachsen als das Netz, und wie sind eigentlich die heute bestehenden Regeln für eine solche Situation?

Warum die Last schneller wachsen kann als das Netz

Die einfache Antwort ist: Wenn wir mit dem Netzausbau nicht nachkommen. Dies kann zum einen daran liegen, dass der Zuwachs an Wallboxen oder auch Wärmepumpen in den Haushalten sehr schnell zunimmt. Es geht dabei immer nur um die Ladestationen in Haushalten – eine Schnellladestation mit 50, 100 oder mehr kW Anschlussleistung ist sowieso immer ein kleines besonderes Netzanschlussprojekt, das nur mit entsprechendem Netzausbau umgesetzt wird – hier stellt sich das § 14a-Problem also nicht. „Kleine“ Wallboxen bis 11 kW müssen dem Netzbetreiber „nur“ angezeigt werden. Netzbetreiber brauchen diese Anzeige, um zu wissen, ob das Netz ausgebaut werden muss. Und wir bauen das Netz dann aus. Viele Netzbetreiber gehen dabei auch nicht nur „reaktiv“ vor. Bei der Netze BW haben wir uns schon längere Zeit ein Prognosetool aufgebaut, um die Entwicklung der Elektromobilität in Wohngebieten abzuschätzen. Dort, wo wir eine höhere Wahrscheinlichkeit auf ein schnelles Wachstum sehen, verbauen wir auch heute schon bei der Erneuerung des Stromnetzes größere Leistungen als diese für die aktuelle Situation eigentlich nötig wären. Vielfach hat das Netz auch Reserven – Praxisbeispiel: unser Netzlabor in Ostfildern. Hier konnten wir an einem Netzstrang mit 20 Haushalten für 10 Haushalte Wallboxen installieren, ohne das Netz auszubauen.

Aber es wird bei exponentiellem Wachstum von Elektroautos (und die in unserem Netzgebiet im vergangenen Jahr angemeldeten Ladesäulen weisen den Beginn eines exponentiellen Verlaufs auf) ziemlich sicher auch Situationen geben, in denen in kurzer Zeit mehr Wallboxen angemeldet werden, als das Netz in dem jeweiligen Wohngebiet vertragen kann und in denen wir das Netz nicht rechtzeitig ausgebaut bekommen. Dies hat vielfache Gründe, die in der Regel gar nicht vom Netzbetreiber direkt zu verantworten sind. Teilweise möchte die Gemeinde, dass wir noch ein halbes Jahr warten, weil dann auch die Wasserleitung in der Straße erneuert wird und man die Straße nur einmal „aufmachen“ möchte. Sehr häufig ist das Thema aber einfach „Platz“ – Netzausbau bedeutet nicht, einfach nur eine „dickere Stromleitung“ zu verlegen, sondern in der Regel auch einen weiteren Transformator, d. h. ein weiteres Trafohäuschen zu stellen. In den Innenstädten der großen Städte ist dies eine echte Herausforderung – dort ist der Platz auch bis zu 10 Meter unter der Erde einfach voll. Selbst in normalen Wohngebieten kann der Platz für ein zusätzliches Trafohäuschen eine Herausforderung sein (siehe beispielsweise das Foto zu diesem Artikel). Oft ist er auch ein Streitpunkt zwischen den kommunalen Ämtern. Beispielsweise in einem dicht bebauten Gebiet bei einer Ortsnetzstation von 1941, die zwar 1984 noch einmal runderneuert wurde, die aber nach 79 Jahren liebevoller Pflege jetzt ersetzt werden muss. Der aktuelle Standort ist nicht mehr genehmigungsfähig, so dass man einen neuen braucht und sucht – wo soll diese neue Trafostation jetzt hin? Dann kann es, auch wenn der Netzbetreiber sieben Alternativen vorschlägt, trotzdem zu keiner Lösung kommen, weil das Grünflächenamt, das Tiefbauamt, das Stadtplanungsamt, das Baurechtsamt und weitere kommunale Arbeitsgemeinschaften sich nicht einigen können – dies nur als „hypothetisches“ Beispiel … . Natürlich sind das immer Einzelfälle, aber die Netze BW hat über 20.000 Ortsnetzstationen – viele Möglichkeiten für Einzelfälle und unsere Praxiserfahrung ist: Das Leben ist bunt.

Bunt ist auch der Prozess, der sich ergibt, wenn für einen Netzstrang in kurzer Zeit mehr Leistung angemeldet wird, als er technisch vertragen kann. Im dichten Teppich des deutschen Energierechts gibt es dafür Regeln, die aber nicht unbedingt für diesen Zweck gemacht wurden, weil „historisch“, d. h. bis vor ca. fünf Jahren, überschießende Nachfrage im Niederspannungsnetz nicht einmal ein theoretisches Problem war. Insofern wäre das SteuVerG wichtig gewesen, um dies alles in geordnete Verhältnisse zu überführen. Ohne SteuVerG wird die Engpasssituation von der Physik getrieben.

Wie die Situation überschießender Nachfrage heute geregelt ist

Die Polemik gegen das SteuVerG bemühte ja das Bild, dass der Teslafahrer mit der letzten Wattsekunde aus seiner Batterie in die Garage rollt und dann nicht laden kann, weil der Netzbetreiber die Ladung untersagt. Richtig ist, dass mit dem SteuVerG der Netzbetreiber vielleicht nur ein reduziertes Laden zulässt (aber geladen werden kann auf jeden Fall). Richtig ist aber auch, dass ohne SteuVerG gar nicht geladen wird. Denn die unterstellte Situation ist ja die eines Netzengpasses, und wenn der nicht ordentlich bewirtschaftet wird, fällt der Strom schlicht aus - die Sicherung an der nächsten Ortsnetzstation löst aus. Mit SteuVerG kann man sich also noch, während man der langsameren Ladung auf dem Monitor zuschaut, eine Pizza in den Ofen schieben und Alexa auffordern, die Lieblingsmusik zu spielen - ohne SteuVerG geht nicht einmal mehr das. Man wird dann abwarten müssen, bis ein Mitarbeiter des örtlichen Netzbetreibers an die Tür klopft (die Klingel funktioniert ja nicht).

Sobald der Netzbetreiber mitbekommen hat, dass die Sicherung einer Ortnetzstation ausgelöst hat, schickt er einen Mitarbeiter zu dieser Station. Der Mitarbeiter wird die Sicherung neu schalten und wenn wir Glück haben, haben einige Haushalte aufgrund des „Miniblackouts“ ihr Ladekabel aus der Wallbox gezogen. Dann hält die Sicherung eine Zeitlang, nämlich genau so lange, bis wieder zu viele E-Fahrzeuge gleichzeitig laden wollen (wir kommen dann am nächsten Abend wieder). Vielleicht löst die Sicherung aber auch sofort wieder aus. In diesem Fall wird unser Mitarbeiter alle Häuser an dem betroffenen Netzstrang ablaufen, überall klopfen und fragen bzw. bitten, größere Stromverbraucher abzustellen. Erst danach wird er die Sicherung noch einmal wieder einschalten (und auch dann am nächsten Abend vermutlich trotzdem wieder kommen).

Den Anschluss von weiteren Wallboxen (oder Geräten mit einer Leistung) von über 11 kW wird der Netzbetreiber an dieser Straße jetzt sicher nicht mehr genehmigen. Kunden mit dem Wunsch nach einer 22 kW Wallbox müssten jetzt also warten, bis der Netzausbau vollzogen ist – bis dahin haben sie keine Wallbox. Auch bei Anzeige einer weiteren Wallbox von 11 kW könnte sich der Netzbetreiber überlegen, ob er in Antwort auf die Anzeige den Anschluss untersagt – denn diese weitere Wallbox ist nun ein echtes Problem für eine gesicherte Stromversorgung, und der Anschluss solcher „Problemanlagen“ ist nach § 19 (1) NAV eigentlich nicht zulässig. Natürlich gibt es dann Ärger mit den Kunden, aber mit Blick auf die Gesamtsituation – ich gehe fest davon aus, dass die Kunden den wiederkehrenden Stromausfall mit dem anschließenden Hausbesuch des Verteilnetzbetreibers nicht ohne Protest und Widerspruch hinnehmen werden – wird das wohl weniger ins Gewicht fallen.

Der Netzbetreiber wird nachweisen müssen (und sich im eigenen Interesse auf diese Diskussion gut vorbereiten), dass er alles getan hat, um den Netzausbau in dem betroffenen Netzstrang voranzutreiben. Vielleicht ist die Wut der Netzkunden ja auch ein gutes Mittel, um das Grünflächenamt, das Tiefbauamt, das Stadtplanungsamt, das Baurechtsamt und die weiteren kommunalen Arbeitsgemeinschaften zu einer Einigung zu bringen. Vielleicht findet sich der Platz für die neue Ortsnetzstation dann schneller? Sicher scheint mir nur: Mit einem SteuVerG wäre die Lage nicht nur weniger ärgerlich, sondern auch deutlich entspannter als ohne SteuVerG, weil sich noch alle einen Tee kochen können.

Das große Bild – ohne Netzausbau geht es nicht

Für mich ist klar: Wir brauchen das bzw. ein SteuVerG, denn, sollte der Netzausbau den Entwicklungen hinterherlaufen (und nur dann wird das SteuVerG eigentlich relevant), dann sollte die Bewirtschaftung der Engpässe in geordneten, geregelten Bahnen verlaufen und nicht an der Haustür entschieden werden (wir hatten es schon: Der Netzmonteur klopft an). Für mich war der Entwurf des SteuVerG ein guter Kompromiss zwischen den verschiedenen Stakeholdern nach über zwei Jahren Diskussion. Diesen wieder aufzuschnüren, halte ich für falsch. Vielleicht muss man im Rahmen des Gesetzes die gewünschte Richtung der Entwicklung noch deutlicher festhalten: Netzausbau ist die langfristig bevorzugte Maßnahme im Engpassmanagement. Wenn die Digitalisierung der Energiewirtschaft fortgeschritten ist, d. h. die Ausstattung mit Sensoren und intelligenten Messsystemen deutlich vorangekommen ist, dann kann und sollte man noch einmal über neue Ansätze nachdenken. Auch bei der Anreizregulierungsverordnung hat man eine Überprüfung nach zwei Regulierungsperioden angesetzt – warum nicht auch hier nach einem angemessenen Zeitraum? Auch die Darlegungs- und Transparenzpflichten der Netzbetreiber für den Fall, dass sie Engpassmanagement betreiben müssen, kann man erweitern. Die Konkretisierung der preislichen Anreize in den Netzentgelten für eine Steuerung nach § 14a (oder eben das „Opt-out“) könnte man mit dem Auftrag der verhältnismäßigen Gestaltung an die Bundesnetzagentur übertragen. Nur, dass eine aktive Engpassbewirtschaftung möglich sein muss, daran wird man nicht vorbeikommen, wenn man das Problem eines nicht nachkommenden Netzausbaus lösen will.

Mit Blick auf den notwendigen Netzausbau sollte man sich aber auch vielleicht noch andere Themen der Regulierungspraxis anschauen, denn diese sind nicht unbedingt darauf ausgerichtet, den Netzausbau zu fördern. Auf die Frage des Eigenkapitalzinssatzes will ich gar nicht eingehen (die Kolleginnen und Kollegen, die netterweise das Lektorat übernehmen, sagen mir, dass dieser Artikel jetzt schon lang genug ist und es sich zum EK-Zins schon reichlich Stellungnahmen der Branche finden) – nur: Mit dem Zinssatz beginnt es. Weiter geht es mit dem Benchmark, der mit einem Kostenvergleich die Effizienz von Netzbetreibern bewertet. Ein Netzbetreiber, der Engpassmanagement nutzen würde, um Netzausbau zu vermeiden, wird mit den einhergehenden geringeren Kapitalkosten im Benchmark besser wegkommen - er wird sogar den Branchenmaßstab setzen. Man wird ihn für seine 100 % Effizienz loben und einem anderen Netzbetreiber, der zur Vermeidung von Engpässen sein Netz ausbaut, ineffizientes Handeln vorwerfen. Das ist nicht nur Theorie, sondern so geschehen in der Debatte um das Einspeisemanagement (letztlich das Gegenstück zum § 14a auf der Einspeiserseite; allerdings hat es diese Debatte nicht in die „Autobild“ geschafft). Die Netze BW hatte hier vorgeschlagen, dass abgeregelte Einspeiseleistung im Benchmark berücksichtigt werden müsste, so dass Netzbetreiber, die ihr Netz ausgebaut haben und entsprechend wenig abregeln müssen, keinen Nachteil erleiden (findet sich hier auf Seite 4 unter „Netze BW Modell“). In den zwei anderen Artikeln zum § 14a hatte ich erläutert, dass ich den Netzausbau als die gesamtwirtschaftlich bessere Variante ansehe, um die volle Marktoptimierung zu ermöglichen. Hier ist noch ein weiterer Grund: Ein Netzausbau stärkt nicht nur die Elektromobilität, sondern auch die Energiewende und die Versorgungssicherheit.

Ein weiteres Beispiel für Regulierung, die den Netzausbau nicht gerade unterstützt, ist die Spruchpraxis der Bundesnetzagentur im Rahmen der Kostenprüfung, die als Vergleich für die operativen Kosten des Basisjahres die Durchschnittskosten der fünf vorhergehenden Jahre heranzieht. Investitionen im Verteilnetzbetrieb verursachen nicht nur Kapitalkosten aus Investitionen, sondern gehen auch mit einem deutlichen Anstieg von betrieblichen und personellen Kosten einher. Über das Regelwerk der ARegV bedeutet das: Das Erlösniveau der deutschen Verteilnetzbetreiber heute, 2021, beruht teilweise noch auf den Kosten des Jahres 2012 – mit dem, was allein in der Energiewende seitdem passiert ist, ist das ein anderes Jahrhundert. Ich sehe die Probleme, die die Bundesnetzagentur mit einer denkbaren Basisjahroptimierung der Netzbetreiber hat, und ich verstehe die Zurückhaltung, was die Anerkennung von Prognosekosten angeht. Aber wenn wir im härtesten Strukturwandel im Verteilnetz seit 50 Jahren so vergangenheitsorientiert arbeiten, dann ist das ganz einfach eine Belastung für einen aktiven und zukunftsgerichteten Netzausbau.

Eigentlich ist es ganz einfach: den Verteilnetzbetreibern die wirtschaftliche Möglichkeit für einen zukunftsgerichteten, vorausschauenden Netzausbau geben und ihn dann auch einfordern. Damit werden die Regelungen des Entwurfs des SteuVerG das, was sie sein sollten: ein Regelwerk für den Fall, dass sich das Grünflächenamt, das Tiefbauamt, das Stadtplanungsamt, das Baurechtsamt und die weiteren kommunalen Arbeitsgemeinschaften mal nicht einigen können, wo das nächste Trafohäuschen denn nun stehen soll. Wir wollen das Netz ausbauen. 

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Tragen Sie sich jetzt in meinen Newsletter ein, um benachrichtigt zu werden, wenn ein neuer Artikel erscheint.

Sie haben eine Frage oder ein spannendes Thema?

Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail.