Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Ein schlanker Vorschlag für Anreize beim Engpassmanagement der Verteilnetzbetreiber

01.08.2019 | Auch hier zu finden im Web

Regulierung
Engpassmanagement

Wenn Stromnetze nicht ausreichend ausgebaut sind, greift sowohl bei den Übertragungs- als auch bei den Verteilnetzbetreibern das Engpassmanagement: Durch das Abregeln von Erzeugungsanlagen wird das Netz bei „Stau“ entlastet. Die hierbei entstehenden Kosten werden den Netzbetreibern derzeit als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten von der Regulierungsbehörde anerkannt. Das heißt, sie gehen 1:1 in die Netzentgelte ein und werden damit an die Verbraucher durchgereicht. In den letzten Jahren sind diese Kosten stark gestiegen: Waren es 2013 noch 0,2 Mrd. Euro, sind es in 2019 voraussichtlich bereits 2,2 Mrd. Euro, die für Engpassmanagement insgesamt anfallen. Nur zum Vergleich: Davon könnte man um die 1.000 km 380 kV-Neubaufreileitungen bezahlen (komplett bezahlen, nicht finanzieren)! Von den Verteilnetzbetreibern verursacht sind davon übrigens nur Kosten von knapp 100 Mio. Euro. Die Tendenz ist jedoch steigend. Es ist daher durchaus nachvollziehbar, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium Gedanken darüber macht, wie ein Anreizsystem gestaltet werden könnte, das diese Kosten verringert. Anstatt jedoch neue und komplexe Regulierungsmodelle zu entwickeln, kann auf Bewährtes wie den Effizienzvergleich zurückgegriffen werden. Der wäre sowieso anzupassen, denn die aktuelle Ausgestaltung des Effizienzvergleichs bevorzugt Verteilnetzbetreiber mit mehr Einspeisemanagement und stellt somit sogar eher einen Anreiz für mehr Abregelung von erneuerbarer Erzeugung dar.

Mathias Gabel, Silke Johanndeiter und Paula Schliessler haben deshalb einen einfachen Vorschlag entwickelt, der den Netzausbau bei Verteilnetzbetreibern fördern soll. Man mag es bei dem Thema kaum glauben – aber der Vorschlag ist in der Tat einfach: Ansatzpunkt ist eben der Effizienzvergleich der Verteilnetzbetreiber, der die Kosten für das Engpassmanagement nicht beinhaltet, da diese bisher nach der Anreizregulierungsverordnung als nicht beeinflussbar gelten. Hier ist nur eine Korrektur der im Effizienzvergleichsmodell verwendeten Parameter für die installierte Erzeugungsleistung im Netzgebiet nötig. Diese sollte einfach um die über das Einspeisemanagement abgeregelte Leistung reduziert werden. So gelingt es, die entsprechenden Anreize zu korrigieren – wenn jetzt mehr abgeregelt wird, reduziert sich die im Effizienzvergleich zu berücksichtigende Leistung, was zum Nachteil des Netzbetreibers ist – er sollte also versuchen, weniger abzuregeln. Mit dieser Korrektur spiegeln die Strukturparameter dabei nur das, was das Netz in seinem Ausbauzustand auch tatsächlich leisten kann, und die Anreize stimmen wieder: Wer abregelt, erhält über einen geringeren Wert des entsprechenden Parameters einen geringeren Effizienzwert. Wer nicht abregelt, weil er sein Netz entsprechend ausgebaut hat, wird bessergestellt. Insofern scheint die vorgeschlagene Anpassung dringend geboten, denn der Netzausbau führt zu höheren Kapital- und damit Netzkosten und verschlechtert ja damit ceteris paribus erst einmal die Position im Effizienzvergleich. Netzbetreiber, die das Netz angemessen ausbauen und so für die Energiewende fit machen, sollten dann im Effizienzvergleich nicht noch ein zweites Mal belastet werden.

Der ausführliche Artikel zu diesem Vorschlag erscheint in der Augustausgabe der Energiewirtschaftlichen Tagesfragen und ist auch hier abrufbar.

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