Von Äpfeln und Birnen im Effizienzvergleich

05.04.2019 | Auch hier zu finden im Web

Benchmark
Regulierung

Der Effizienzvergleich ist das zentrale Element der Anreizregulierung für Strom- und Gasnetzbetreiber: Die Netzbetreiber bekommen mit ihm alle fünf Jahren einen Spiegel vorgehalten. Dabei werden die Kosten eines Netzbetreibers mit denjenigen anderer Netzbetreibern verglichen, um zu untersuchen, ob eine vergleichbare Versorgungsaufgabe auch mit geringeren Kosten bewältigt werden kann. Wenn mittels des Effizienzvergleichs ineffizient hohe Kosten für einen Netzbetreiber festgestellt werden, müssen die Erlöse in einem Zeitraum von fünf Jahren sukzessive auf das effiziente Kostenniveau abgesenkt werden. Daraus entstehen Anreize für Kostensenkungen – wenn der Netzbetreiber keine Verluste in der Eigenkapitalrendite hinnehmen will.

Was in der Theorie so einfach klingt, ist in der Praxis nicht einfach durchzuführen. Kein deutscher Netzbetreiber gleicht dem anderen: Netzbetreiber unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich ihrer Größe, ihres Versorgungsgebiets, der betriebenen Spannungsebenen oder der Betroffenheit durch die Energiewende. All diese Unterschiede spiegeln sich in den Kosten der Netzbetreiber wider. Um keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen, wird daher mit Hilfe von mathematischen und statistischen Methoden ein Vergleichsmaßstab für jeden Netzbetreiber konstruiert.

Wie diese mathematischen und statistischen Verfahren zur Effizienzmessung funktionieren und welche Probleme bei der Anwendung dieser Verfahren entstehen, beschreibt eine Artikelserie Dr. Eva Deuchert (Netze BW) und Dr. Srini Parthasarathy (Oxera Consulting London), erschienen als Sonderdruck 7632 des ew - Magazins für die Energiewirtschaft - erhältlich auf der Netze BW Homepage(oder – wer es „old school“ mag – dem schicke ich gerne auch eine gebundene Fassung des Sonderdrucks zu; dann bitte Wunsch und Adresse in einer LinkedIn-Nachricht an mich). Auf Basis der Datenveröffentlichungen der Bundesnetzagentur zum Effizienzvergleich wird beispielsweise das Vorgehen zur Bestimmung von Parametern zur Beschreibung der Versorgungsaufgabe, zur Identifizierung von Ausreißern oder zur Beurteilung der Plausibilität und Robustheit der Ergebnisse analysiert. Ziel dieser Artikelserie: Schwachstellen am Vorgehen der Bundesnetzagentur aufzuzeigen und insbesondere Verbesserungsvorschläge zu machen, um so sicherzustellen, dass im Effizienzvergleich Äpfel mit Äpfeln und Birnen mit Birnen verglichen werden.

Diese Analysen waren nur möglich, weil die Bundesnetzagentur zeitweise umfangreiche Daten zum Effizienzvergleich der dritten Regulierungsperiode veröffentlicht hat. Leider mussten diese Datenveröffentlichungen aufgrund einer BGH-Entscheidung wieder aus dem Internet genommen werden. Für die Zukunft wäre eine Wiederaufnahme der Datenveröffentlichungen sehr zu begrüßen. Wahrscheinlich haben wir Netzbetreiber uns mit dem Gerichtsverfahren in das eigene Fruchtfleisch geschnitten – wir wissen jetzt aber nicht mehr, ob wir dabei Apfel oder Birne sind.

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