Kurze Anmerkung zur xgen-Entscheidung des OLG Düsseldorf

11.07.2019 | Auch hier zu finden im Web

Xgen
Regulierung
Netzentgelte

Die Bundesnetzagentur hat am 21.02.2018 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Gasversorgungsnetze auf 0,49 % festgelegt. Dieser Wert legt fest, in welcher Höhe die Netzbetreiber ihre Erlösobergrenze innerhalb der Regulierungsperiode anpassen müssen. Inhaltlich beschreibt dieser Wert, inwiefern sich die netzwirtschaftliche Einstandspreis- und Produktivitätsentwicklung von der Gesamtwirtschaft unterscheiden. Dieser Wert war für die ersten zwei Regulierungsperioden in der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) festgeschrieben und musste nun erstmals von der Bundesnetzagentur ermittelt werden. Die Behörde ist um diese herausfordernde Aufgabe wahrlich nicht zu beneiden. Bei der Netze BW haben wir uns sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt (ein Beispiel dafür findet sich hier). Wir wissen daher um die Komplexität, mit der die Behörde hier umgehen muss. Aus dieser Beschäftigung können wir aber auch sagen: 0,49 % war bzw. ist viel zu hoch. Gleiches gilt dann auch für Strom.

Insofern haben wir folgerichtig gegen die xgen-Festlegung der Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht. Nach der mündlichen Verhandlung am 10.07.2019 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung der Bundesnetzagentur jetzt aufgehoben und die Behörde zu einer Neufestlegung verpflichtet. Wir fühlen uns bestätigt, dass der generelle sektorale Produktivitätsfaktor von der Bundesnetzagentur nicht sachgerecht ermittelt wurde. Die Behörde konnte keine belastbaren Beweise vorlegen, dass sich die Produktivitätsentwicklung der Gasnetze tatsächlich von der Gesamtwirtschaft unterscheidet. Nach unserer Auffassung muss bei einer Neufestlegung der xgen deutlich nach unten angepasst werden.

Man kann beim Thema xgen in unendliche Detailtiefen abtauchen. Warum wir jenseits aller methodischen Fachdiskussionen schon aus ganz grundsätzlichen ökonomischen Überlegungen heraus der Meinung sind, dass die Produktivitätssteigerungen in der Strom- und Gaswirtschaft nicht höher sein können als in der Volkwirtschaft insgesamt (sondern im Gegenteil eigentlich nur geringer sein können), erläutere ich hier. Wir dürfen bei aller Beschäftigung mit dem Klein-Klein der Regulierungsökonometrie dieses großes Bild nicht aus den Augen verlieren: Die Produktivitätssteigerungen der Strom- und Gaswirtschaft wird eher bei der von Branchen wie „Straßenbau“ oder „Ortskanäle“ liegen und weniger vergleichbar sein mit der von Branchen wie „Datenverarbeitungsgeräte“ – und das bedeutet eben ein xgen von Null oder vielleicht sogar niedriger.

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