Ein Wort FÜR einen Grundpreis in den Netzentgelten

25.04.2018 | Auch hier zu finden im Web

Netzentgelte
Regulierung

In den vergangenen Monaten gab es – unter anderem im Tagesspiegel – Medienberichte, die sich kritisch mit den Grundpreisen in den Netznutzungsentgelten auseinandergesetzt haben. Die Netznutzungsentgelte werden für die Bereitstellung der Stromnetzinfrastruktur bezahlt und von den bundesweit rund 900 Netzbetreibern vereinnahmt – nicht zu verwechseln mit „dem Strompreis“, den die Stromtarif-Anbieter ihren Kunden in Rechnung stellen und in dessen Kalkulation die Netzentgelte als eine Komponente einfließen. In den letzten Jahren haben immer mehr Netzbetreiber damit begonnen, neben dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde auch einen verbrauchsunabhängigen Fixpreis in Euro pro Monat oder Jahr, also einen sogenannten Grundpreis, zu erheben.

Auch die EnBW-Tochter Netze BW GmbH hat zum 1. Januar 2018 für Haushaltskunden einen Grundpreis in Höhe von 28 Euro pro Jahr (netto) eingeführt. Die Gesamthöhe der Einnahmen eines Netzbetreibers wird von der staatlichen Bundesnetzagentur reguliert und kontrolliert. Somit bleiben die Gesamteinnahmen für den Netzbetreiber – unabhängig von der Verteilung auf Grund- und Arbeitspreis – stets die gleichen. Das bedeutet dann auch, dass ein Grundpreis, der erhöht oder neu eingeführt wird, zu einem geringeren Arbeitspreis führt. Genau deswegen wird der Grundpreis kritisiert.

Kein Haushalt zahlt direkt das Netznutzungsentgelt

Eine erste Kritik geht dahin, dass sich Energiesparen bei einem Grundpreis weniger lohnt, dass also der Anreiz zu ökologisch sinnvollem Handeln reduziert wird. Weiterhin ist ein Kritikpunkt, dass der verbrauchsunabhängige Grundpreis die Kosten der Netzinfrastruktur stärker auf Haushalte mit geringem Stromverbrauch umlegt, die – so das Argument – eher sozial schwächer sind.

Diese Kritikpunkte gehen fehl. Doch bevor ich inhaltlich auf diese Kritikpunkte eingehe, erscheint mir ein Hinweis wichtig: Kein Haushalt zahlt – siehe oben – direkt das Netznutzungsentgelt. Die Netzbetreiber stellen die Netznutzungsentgelte den Lieferanten der Haushalte in Rechnung. Diese rechnen mit den Haushalten gemäß ihrer Stromkundenverträge einen integrierten Strom-(„komplett“)preis ab, der natürlich das Netznutzungsentgelt enthält, aber eben auch die Kosten für die gelieferte Energie, den Vertrieb und die Abrechnung sowie den Steuer- und Abgabenanteil. Für den Kunden ist also nicht der Grundpreis des Netzbetreibers relevant, sondern der Grundpreis in seinem Stromvertrag. Es ist deshalb völlig verkürzt, eine Grundpreisdebatte nur mit Blick auf die Netzbetreiber zu führen – sinnvollerweise kann diese Debatte nur übergreifend, Lieferanten und Netzbetreiber gemeinsam betrachtend, geführt werden.

Richtet man den Blick auf die tatsächlichen Endkundenpreise, wird auch deutlich, dass es beim Grundpreis der Netzbetreiber nur um ein eher nachrangiges Thema geht. Seit dem Start der Liberalisierung der Energiewirtschaft im Jahr 1998 sind die Steuern und Abgaben von 4,1 ct/kWh auf heute 16 ct/kWh gestiegen. Mit anderen Worten: Das Einsparen einer Kilowattstunde lohnt sich heute aufgrund der Steuern und Abgaben um fast 12 ct/kWh mehr als im Jahr 1998. Im Verhältnis dazu ist der Effekt des Netzentgelt-Grundpreises – bei der Netze BW sprechen wir bei einem durchschnittlichen Kunden über 0,8 ct/kWh – wohl kaum so groß, dass man in der Gesamtschau von einer spürbaren Beeinträchtigung des ökologisch richtigen Einsparanreizes sprechen kann.

Dramatischer Effekt auf Einsparanreize

Bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang, dass von allen politischen Seiten Vorschläge gemacht werden, die EEG-Umlage ganz oder zumindest teilweise abzuschaffen und die Kosten aus dem allgemeinen Steuerhaushalt oder über eine neue CO2-Steuer zu finanzieren. Insbesondere der Vorschlag der CO2-Steuer-Finanzierung hat einiges an Charme. Allerdings führen alle diese Vorschläge zu einem massiven, im Vergleich zum Grundpreis geradezu dramatischen Effekt auf die Einsparanreize: Die dann abzuschaffende EEG-Umlage beträgt aktuell 6,79 ct/kWh.

Auch die als Kritikpunkt angeführten sozialen Aspekte sind nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick denken mag. Insbesondere ist die reflexartige Schlussfolgerung „sozial schwacher Haushalt gleich wenig Energieverbrauch“ beziehungsweise „sozial starker Haushalt gleich hoher Energieverbrauch“ nicht zwangsläufig richtig. Man denke nur an gut verdienende Single-Haushalte oder sogenannte „DINK“ ( double income no kids). Im Vergleich dazu kann eine sozial schwache, aber größere Familie schnell deutlich mehr Strom verbrauchen.

Wenn wir aber schon die Gerechtigkeit von Netzentgelten thematisieren, dann spricht vieles für einen Grundpreis. Die Trends in der Energiewende sind klar: immer mehr dezentrale Einspeisungen; immer kleinere Erzeugungsanlagen, die den Eigenverbrauch decken; zunehmend auch der Einsatz von Heimbatterien, um den Energieautarkiegrad des Haushalts zu erhöhen. Für immer mehr Haushalte stellt der Bezug von Energie über das Stromnetz, und damit auch das Stromnetz selbst, nur noch ein Back-up dar. Ins Extreme gedacht: Ein Haushalt, der sich über eigene Erzeugung und Batterien energieautark aufstellt, aber trotzdem noch einen Netzanschluss unterhält, genießt die Absicherung des Netzes der allgemeinen Versorgung, leistet aber keinen Kostenbeitrag mehr. Gleichwohl verursacht dieser Haushalt Kosten, weil die entsprechende Netzkapazität vorgehalten werden muss.

System ist längst nicht vollkommen

Wir sind noch nicht in diesem Extrem, spüren aber den Trend in Richtung einer zunehmenden Entsolidarisierung. Um wieder den Bogen zur sozialen Frage zu schlagen: Es sind gerade die sozial stärkeren Haushalte, die sich über eigene Erzeugung und Batterien eine teilweise Loslösung aus dem Gemeinschaftsverbund der Stromversorgung leisten können und jetzt über einen Grundpreis einen stärkeren Beitrag zur Finanzierung der Netze leisten (müssen). Und das Verhältnis passt aus meiner Sicht: Bei der Netze BW decken die Einnahmen aus dem Grundpreis auch nur rund fünf Prozent der Netzkosten.

Niemand hält das heutige System der Netzentgelte für vollkommen. Betrachtet man zum Beispiel die Diskrepanz zwischen städtischen und ländlichen Netzen, gibt es in der Tat einige Gerechtigkeitsaspekte – die Netzkunden von ländlichen Netzbetreibern zahlen überproportional mehr für die Energiewende, da der EEG-Zubau vor allem auf dem Land stattfindet. Der Grundpreis hingegen zählt definitiv nicht zu den Gerechtigkeitsproblemen der Stromwirtschaft.

Der am Anfang erwähnte Tagesspiegel-Artikel findet sich hier.

Der Artikel ist auch im Tagesspiegel Energie und Klima Background erschienen und hier abrufbar.

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