Der Xgen Gas und die Frage: Gilt 3=4?

21.11.2018 | Auch hier zu finden im Web

Xgen
Regulierung

Zurzeit diskutieren die Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur heftig über den Festlegungsentwurf zum generellen Produktivitätsfaktor, kurz Xgen, für die Stromnetzbetreiber. Schließlich bestimmt der Xgen im Zusammenspiel mit dem Verbraucherpreisindex, um wie viel die Erlöse der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung jedes Jahr erhöht oder – im Falle eines hohen Xgen – gesenkt werden. Vor einem Monat hatte ich mich bereits zu dieser Debatte hier geäußert.

Gleichzeitig laufen beim Oberlandesgericht Düsseldorf gerade mehr als 700 Beschwerdeverfahren gegen den Xgen der Gasnetzbetreiber, der bereits vor einem Jahr mit 0,49% festgelegt wurde. Ein Kernpunkt dieser Verfahren ist dabei die simpel erscheinende Frage: gilt 3=4? Der Verordnungsgeber hat der Bundesnetzagentur die Aufgabe, den Xgen zu berechnen, mit der Maßgabe übertragen, die folgenden vier Bestandteile und deren Verhältnis zueinander zu bestimmen: den (1) netzwirtschaftlichen und den (2) gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt sowie die (3) netzwirtschaftliche und die (4) gesamtwirtschaftliche Einstandspreisentwicklung. Die Bundesnetzagentur hat also vier einzelne Zahlen zu berechnen, die dann addiert bzw. subtrahiert den Xgen ergeben. Die Bundesnetzagentur hat sich jedoch dazu entschieden, die gesamtwirtschaftlichen Komponenten, also die Bestandteile Nr. (2) und (4), gemeinsam über nur eine Kennzahl, den Verbraucherpreisindex, abzubilden. Sie bestimmt also insgesamt nur drei anstatt vier Kennzahlen. Warum dieses Vorgehen sowohl aus rechtlicher als auch aus ökonomischer Sicht so nicht angewendet werden darf, zeigen zwei Netze BW-Expertinnen in ihrem aktuellen Artikel in der Netzwirtschaft & Recht (hier zu finden), dessen Lektüre ich – auch vor dem Hintergrund der Diskussion um den Xgen Strom – sehr empfehle.

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